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Dabei ist es wichtig, dass Ersthelfer die Verbandskästen regelmäßig auf Vollständigkeit prüfen. Gerade in Büroräumen, in denen es immer wieder zu Verletzungen kommt, ist eine ausreichende Bestückung mit Verbandskästen und Erste-Hilfe-Koffern lebenswichtig. Was als ausreichend gilt, bemisst sich an der Anzahl der anwesenden Personen. In Büros bis zu fünfzig Personen reicht laut Gesetzgeber ein kleiner Verbandskasten aus, bei mehr als fünfzig Personen muss ein großer Kasten montiert werden. Arbeiten in Büros mehr als 300 Personen, ist die Montage zweier großer Verbandskästen vorgeschrieben. Hier kann nach Rücksprache auch ein Verbandsschrank angeschafft werden.

Im Falle eines Unfalls ist der KFZ-Verbandkasten ein unverzichtbarer Helfer. Laut Straßenverkehrsordnung muss jeder Halter eines Fahrzeuges einen solchen Kasten im PKW mitführen. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld in Höhe von 5€. Dabei wird auch das Verfallsdatum der Artikel überprüft. Einige Autofahrer führen auch eine Verbandstasche mit sich: Diese ist meist leichter zu tragen als ein Verbandskasten und verfügt über eine größere Menge an Utensilien für die Ersthilfe am Unfallort.

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