In der Arbeitsrichtlinie (ASR 4.3) sind die grundlegenden Maßnahmen für die Erste-Hilfe in Betrieben geregelt. Unternehmen sind demnach dazu verpflichtet entsprechend Verbandskästen oder Erste-Hilfe-Ausrüstung für ihr Personal bereitzustellen, um bei Verletzungen schnell agieren zu können. Dabei wird zwischen den Verbandmittelsortimenten der DIN 13157 und DIN 13169 unterschieden. Das Unternehmen muss hierbei beachten welche Stückzahl benötigt wird und ob diese mit der passenden Füllung nach DIN-Norm ausgestattet sind.
Zwei Faktoren spielen hierbei eine Rolle, zum ersten kommt es darauf an wie viele Beschäftigte ein Unternehmen hat und zum zweiten um welchen Unternehmensbereich es sich handelt, z.B. ein Verwaltungs-/ Handelsbetrieb oder ein Herstellungs-/ Verarbeitungsbetrieb.
Zur Erstausstattung sollten zudem stets entsprechende Transportmittel wie z.B. Rettungssitz/Rettungstuch in greifbarer Nähe vorhanden sein. Zudem sollten für Verbrennungen Brandsalben und Wundschnellverbände vorhanden sein. Je nach Bedarf empfiehlt es sich auch für Herz-Kreislauf Probleme gewappnet zu sein, hierfür können z.B. Beatmungstücher oder auch Defibrillatoren (AED) hilfreich sein
Für Betriebe gibt es Erste-Hilfe-Kästen, die man mit Wandhalterung kaufen kann. In unserem Sortiment finden Sie außerdem Anleitungen, Verbandbücher und vieles mehr.