Häufige Fragen (FAQ)

Hier finden Sie häufige Fragen rund um die verschiedenen Erste Hilfe Produkte und relevante Themen.

Als traditionsreiches Unternehmen beliefern wir seit 1932 bereits zahlreiche deutsche Apotheken, Warenhäuser aber auch Gewerbebetriebe und Privathaushalte mit qualitativem Verbandmaterial und Erste Hilfe Produkten. Auch online sie wir für unsere Kunden und Interessenten mit unserem Online-Team durchgehend da und beantworten hierbei die unterschiedlichsten Fragen. Im Laufe der Zeit sind hier viele Fragen zusammengekommen - einige oft gestellte Fragen veröffentlichen wir hier im Kurzauszug online, damit auch andere davon profitieren können. Ihre Frage wird hier nicht beantwortet? Kontaktieren Sie uns sehr gerne.

Welchen Verbandkasten muss ich im Auto mitführen?
Im PKW ist das Mitführen eines vollständigen, nicht abgelaufenen und noch haltbaren Verbandkasten nach DIN 13164 ist beim Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Bitte beachten Sie, dass es beim Bus, Motorrad und Nutzfahrzeuge abweichende Regelungen gibt. ► Kfz-Verbandkasten DIN13164

Ich bin selbständig und habe 10 Angestellte. Ist ein Verbandkasten Pflicht? Wenn ja, welcher?
In einem gewerblichen Betrieb ist ein Verbandkasten tatsächlich gesetzlich vorgeschrieben. In einem Betrieb mit bis zu 10 Mitarbeitern genügt ein kleiner Verbandkasten (DIN 13157). Ab 10 Mitarbeitern richtet sich Art und Umfang nach der Art des Betriebs. So genügt derselbe Verbandskasten bei einem Verwaltungs- und Handelsbetrieb bis zu 50 Mitarbeitern. Im herstellenden und verarbeitenden Gewerbe genügt dieser bis zu 20 MItarbeitern, während bei einer Baustelle und baustellenähnlichen Betrieb bereits ab dem 11. Mitarbeiter ein großer Verbandkasten (DIN 13169) gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine detaillierte Übersicht finden Sie auf der Seite ► Welchen Verbandkasten u. DIN benötige ich für welchen Betrieb

Gibt es unterschiedliche Verbandkästen?
Grundsätzlich sind vom Gesetzgeber in Deutschland die folgenden beiden Verbandkästen vorgeschrieben: Zum einen der in der ASR 4,3 als "kleiner Verbandkasten" bezeichnete DIN 13157,welcher am häufigsten Verwendung findet und zum anderen der Verbandkasten DIN 13169, welcher in der ASR 4,3 als "großer Verbandkasten" bezeichnet wird. Für Firmen, Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen und weitere Einsatzbereiche sind das die Gängigsten. Zudem gibt es auch weitere, etwa den Kfz-Verbandkasten (DIN 13164) und weitere spezifische Verbandkoffer/-taschen.

Das Haltbarkeitsdatum meines Verbandkasten ist überschritten. Darf ich es noch nutzen?
Wenn einzelne Füllmaterialien im Verbandkoffer abgelaufen sind, können diese einfach ersetzt werden. Die einzelnen Produkte finden Sie in unserem Erste Hilfe Shop, ebenso können Sie komplette Nachfüllsets kaufen oder aber einen neuen Erstehilfekoffer. Wenn der Erstehilfekasten "am Stück"  mit allen Inhalten - gekauft wurde, haben alle Inhaltsstoffe in der Regel das identische Ablaufdatum. Nach Ablauf des MHD sollten die abgelaufenen Verbandmaterialien ausgetauscht werden, da hier bei einer Kontrolle mit einer Geldbuße zu rechnen wäre.

Was muss in einem DIN 13157 Verbandkasten enthalten sein?
Der Inhalt eines Verbandskasten nach DIN13157 ist 65-teilig und beinhaltet u.a. Augenkompressen, Schere, Heftpflaster, Fingerverbände, Einmalhandschuhe, Rettungsdecke, Wundschnellverbände und weitere Artikel. Eine detaillierte Liste der Füllstoffe nach DIN 13157 finden Sie direkt auf der Produktseite ► Verbandkasten DIN 13157

 

 

 

TIPP: Weitere Antworten rund um die Erste Hilfe finden Sie im Fragenkatalog auf Verbandkasten-bestellen.de unter folgendem Link:
https://verbandskasten-bestellen.de/verbandskasten-faq

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